Liebe Verpackungsbranche,

sie hat für viel Wirbel gesorgt und wird uns noch eine ganze Weile beschäftigen: die PPWR. Mittlerweile dürften alle von der berüchtigten EU-Verpackungsverordnung gehört haben, gilt es doch für Unternehmen, ihre Vorgaben staffelweise umzusetzen. Die einzelnen Richtlinien der PPWR werden dann ab dem 12. August 2026 gelten. Neue Anforderungen, etwa an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, sollen ab 2030 gelten. Das klingt, als hätte man noch eine Menge Zeit – doch lassen Sie sich nicht täu­schen. Fünf Jahre sind im Nu vergangen, besonders, wenn es darum geht, komplett neue Abläufe zu etablieren. Als Gamechanger bezeichnet Eva Müller-Axmann von dem Beratungsunternehmen RecycleMe die PPWR. Auch sie bestätigt, dass oft unterschätzt werde, dass es sich bei der Umsetzung nicht um einen einmaligen Kraftakt han­dele, sondern um einen kontinuierlichen Prozess. Für viele Unternehmen dürfte dies in der Praxis eine komplette Neu­ausrichtung interner Ablaufe nach sich ziehen, so die Expertin – und das teils über Ländergrenzen hinweg. Wie kniffelig die PPWR im Detail sein kann, diskutieren Verpackungsberater Till Isensee, Geschäftsführer ­Henning Kleinespel und Rechtsanwalt Dr. Markus Pauly. Wissen Sie bereits, wer gemäß der PPWR als Hersteller und Erzeuger einer Verpackung gilt? Hier ist es nämlich anders als im deutschen Verpackungsgesetz, was Unternehmen eher ­geläufig sein dürfte. Und dann gibt es da auch noch den Vertreiber einer Verpackung und auch Importeure haben Sorgfaltspflichten zu erfüllen ... Wenn Sie neugierig geworden sind, können Sie das kom­plette Interview zur PPWR hier im Multimedia-Magazin lesen.

Herzlichst, Ihre Melanie Sachs

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