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Neue Verpackungs­verordnung in der Schweiz: 70 Prozent Verwertungsquote für Getränkekartons

In der Schweiz wird die Verordnung über Geträn­keverpackungen revidiert und zur Verordnung über Verpackungen weiterent­wickelt. Der Verein Getränkekarton-Recycling Schweiz (GKR) begrüsst die Totalrevision. Sie schafft die rechtliche Grundlage, um Getränkekartons in ein einheitliches Sammel- und Recycling­system zu integrieren – mit einer verbindlichen Verwertungsquote von 70 Prozent. Bisher wurden in der Schweiz aufgrund regulatorischer Einschränkungen erst rund 10 Prozent aller Getränkekartons fürs Recycling gesammelt. Das revidierte Umweltschutzgesetz ermöglicht nun, dass der Getränkekarton auf Verordnungs­ebene berücksichtigt und nicht mehr dem kantonalen Abfallmonopol unterstellt wird. Das ist ein Meilenstein für das Getränkekarton-Recycling in der Schweiz. Gemäss Verein soll die Umsetzung der Verord­nung über Getränkeverpackungen auf bestehen­den Strukturen aufbauen: Private Branchenorganisationen haben sich in der Schweiz etabliert. Mit der Gründung von ­RecyPac gibt es eine breite Unterstützung der gesamten Bran­che für eine schweizweite Sammellösung für Getränkekartons und Kunststoffe. Inverkehr­bringer übernehmen darin die Verantwortung für die Kreis­lauf­schliessung. Für eine funktio­nierende Kreislauf­wirtschaft braucht es zudem planbare und faire Finanzierungs­mechanis­men. GKR unterstützt den in der Verordnung vor­gesehenen Ansatz einer vorgezogenen Finan­zierung, plädiert jedoch für eine ökologische Differenzierung (Eco-Modulation), bei der Ver­packungen mit besserer Umweltbilanz finan­ziell begünstigt werden. Eine rasche Einführung der Verordnung schafft die Voraus­setzungen, dass diese ökologischen Vorteile bald wirksam werden und die ange­strebte 70 Prozent Verwertungsquote erreicht wird.