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Neue Verpackungsverordnung in der Schweiz: 70 Prozent Verwertungsquote für Getränkekartons
In der Schweiz wird die Verordnung über Getränkeverpackungen revidiert und zur Verordnung über Verpackungen weiterentwickelt. Der Verein Getränkekarton-Recycling Schweiz (GKR) begrüsst die Totalrevision. Sie schafft die rechtliche Grundlage, um Getränkekartons in ein einheitliches Sammel- und Recyclingsystem zu integrieren – mit einer verbindlichen Verwertungsquote von 70 Prozent. Bisher wurden in der Schweiz aufgrund regulatorischer Einschränkungen erst rund 10 Prozent aller Getränkekartons fürs Recycling gesammelt. Das revidierte Umweltschutzgesetz ermöglicht nun, dass der Getränkekarton auf Verordnungsebene berücksichtigt und nicht mehr dem kantonalen Abfallmonopol unterstellt wird. Das ist ein Meilenstein für das Getränkekarton-Recycling in der Schweiz. Gemäss Verein soll die Umsetzung der Verordnung über Getränkeverpackungen auf bestehenden Strukturen aufbauen: Private Branchenorganisationen haben sich in der Schweiz etabliert. Mit der Gründung von RecyPac gibt es eine breite Unterstützung der gesamten Branche für eine schweizweite Sammellösung für Getränkekartons und Kunststoffe. Inverkehrbringer übernehmen darin die Verantwortung für die Kreislaufschliessung. Für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft braucht es zudem planbare und faire Finanzierungsmechanismen. GKR unterstützt den in der Verordnung vorgesehenen Ansatz einer vorgezogenen Finanzierung, plädiert jedoch für eine ökologische Differenzierung (Eco-Modulation), bei der Verpackungen mit besserer Umweltbilanz finanziell begünstigt werden. Eine rasche Einführung der Verordnung schafft die Voraussetzungen, dass diese ökologischen Vorteile bald wirksam werden und die angestrebte 70 Prozent Verwertungsquote erreicht wird.
