Schweizer Verpackungsrecht

Neue Verpackungsverordnung kommt wohl 2027

Die Gesetzgebung in der Schweiz reagiert auf die nun in Kraft getretene Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) der Europäischen Union. Politisch angekündigt wurde die Totalrevision der Getränke­verpackungs­verordnung hin zu einer umfassenden Verpackungs­verordnung. Anfang 2027 soll die neue Verordnung in Kraft treten.

Mit der Totalrevision wird eine Verpackungsverordnung für alle Verpackungsarten erlassen.

Mit der Totalrevision der Getränke­verpackungs­verordnung hin zu einer umfassenden Verpackungs­verordnung zielt auch die Schweiz darauf ab, die Menge an Verpackungsabfällen zu reduzieren, die Kreislauf­wirtschaft zu fördern und Verpackungen nachhaltiger zu gestalten. In guter Schweizer Tradition will der Gesetz­geber jedoch allzu massive Disruptionen in der Verpackungs­wirtschaft, wie sie durch die radikal wirtschaftsfeindliche Ausgestaltung der PPWR in der EU drohen, hierzulande ver­meiden. Daher wird die PPWR bewusst nicht in Schweizer Recht übernommen, sondern eine eigene Verpackungs­verordnung für die Schweiz wird aus­gearbeitet. Pack aktuell sprach mit Rechts­anwältin Dr. Karola Krell Zbinden von der Food Lex AG mit Sitz in Bern über den aktuellen Sachstand in der Schweiz, die zu erwartenden Auswirkungen sowie die weiteren Regulierungsprojekte in der Schweiz.

Wie ist der aktuelle Sachstand in der schweizerischen Gesetzgebung bezüglich Verpackungen?

Karola Krell: Die Totalrevision der Getränkeverpackungsverordnung hin zu einer umfassenden Verpackungs­verordnung ist politisch angekündigt. Die Vernehmlassung hat stattgefunden und die Ausarbeitung der finalen Verordnung ist in Arbeit. Die Verordnung soll voraus­sichtlich ab Anfang 2027 in Kraft treten – teils mit Übergangsfristen bis 2028/2029.

Welche sind die zentralen Inhalte der neuen Schweizer Verpackungsverordnung und welche Auswirkungen erwarten Sie für die Schweizer Unternehmen der Verpackungswirtschaft?

Krell: Die neue Verpackungsverordnung bezweckt drei Aspekte: Erstens die Förderung der Kreislaufwirtschaft bezüglich Rezyklierbarkeit und Einsatz von Rezyklaten. Zweitens sollen Sammel- und Verwertungsziele festgeschrieben werden und drittens sollen Transparenz und Nachweispflichten entlang der Lieferkette neu eingeführt werden. Die Regelungen sind insgesamt weniger stark beschränkend als die europäische PPWR und ein ganz anderes System. Die Schweiz setzt typischerweise stärker auf branchen­spezifische Lösungen und bestehende Sammelsysteme. Der administrative Aufwand dürfte zunehmen (Dokumentation, Nachweise zur Rezyklierbarkeit, ggf. Registrierungs­pflichten). Für KMU kann dies spürbar sein, insgesamt ist jedoch mit einer moderaten Belastung im Vergleich zur EU zu rechnen. Eine gewisse Rechts­unsicherheit wird es dennoch ins­besondere für exportorientierte Unter­nehmen geben. Bezüglich Export in die EU kommt die PPWR zur vollen Anwendung und es gelten dieselben Regeln für Schweizer Hersteller und Importeure von Verpackungen.

Welche Auswirkungen der PPWR erwarten Sie konkret für Schweizer Unternehmen, wenn die PPWR ab dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar rechtsverbindlich wird?

Krell: Hier müssen wir drei Kategorien von Unternehmen unterscheiden. Schweizer Hersteller unbefüllter Verpackungen (Export in die EU) müssen ab Geltung der PPWR sämtliche EU-Anforderungen erfüllen (Design for Recycling, Konformitätsbewertung, Kennzeichnung etc.). Bei Schweizer Herstellern von Halbware (z. B. Folien, Preforms) kommt es auf die Qualifikation als «Verpackung» im Sinne der PPWR an. Wird das Produkt als Verpackung eingestuft, gelten die Anforderungen entsprechend; andernfalls greifen sie erst beim Endverpackungs­hersteller. Vertragliche Klarstellungen in der Lieferkette sind zentral. Schweizer Produkthersteller, die fertig verpackte Waren in die EU exportieren, müssen sicherstellen, dass sowohl die Verpackung als auch die Kennzeichnung PPWR-konform sind. De facto braucht es eine enge Abstimmung mit EU-Importeuren bzw. eine eigene EU-Repräsentanz.

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Zurück zur Totalrevision der Schweizer Verpackungsverordnung. Welche Themen zu Stoffmigration und Konformität stehen hier im Fokus?

Krell: Die neue Leitlinie des Schweizerischen Verpackungs­­­instituts (SVI) zur Interpretation der Schweizer Druckfarbenverordnung, die vor wenigen Wochen publiziert wurde, ist ein sinnvolles Praxis­instrument. Solche branchen­gestützten Auslegungshilfen schaffen Rechtssicherheit und einheitliche Standards. Vergleichbare Guidance-Dokumente zur PPWR und zur neuen Schweizer Verpackungsverordnung werden derzeit ausgearbeitet. Neben Druckfarben relevant bzw. zunehmend im Fokus stehen hier insbesondere PFAS in Lebensmittelkontakt­materialien, Mineral­ölmigration (MOSH/ MOAH) aus Recycling­karton und die Bewertung von NIAS (non-intentionally added substances).

Welche weiteren rechtlichen Themen kommen mit der neuen Schweizer Verpackungsverordnung auf die Schweizer Unternehmen zu?

Krell: Weitere neue Regulierungen durch die Schweizer Verpackungsverordnung sind in einigen Bereichen zu erwarten. Bei Green Claims und Umweltwerbung soll künftig «Greenwashing» vermieden werden. Hinzu kommen neue Kenn­zeichnungspflichten und Recycling­logos. Ausserdem werden die Lieferketten­transparenz und die Nachhaltigkeits­berichterstattung künftig per Gesetz gefordert. Vorgesehen sind auch Regelungen zur Vertragsgestaltung bei international divergierenden Anforderungen (EU/CH).

Gibt es über die finale Ausarbeitung der Schweizer Verpackungsverordnung aktuell weitere Regulierungs projekte auf Bundesebene mit Relevanz für Schweizer Unternehmen, die mit Verpackungen wirtschaften?

Krell: Aktuell sehe ich drei wesentliche Bereiche, in denen weitere Regulierungen auf Bundesebene in einem über­schaubaren Zeitraum folgen könnten. Zum einen die derzeit bereits laufende Weiterentwicklung der Schweizer Kreislaufwirtschaftsstrategie. Zum anderen sind Verschärfungen im Chemikalienrecht und damit eine Annäherung an die REACH-Verordnung der EU möglich. Darüber hinaus sind indirekte Auswirkungen auf Verpackungen bei einer allfälligen Klimaregulierung bezüglich CO₂-Bilanzierung und Nachhaltigkeits­nachweisen zu erwarten. Für die stark exportorientierte Schweizer Verpackungswirtschaft bleibt die regulatorische Entwicklung in der EU – insbesondere die Umsetzung der Packaging and Packaging Waste Regulation – aber faktisch ebenso entscheidend wie das nationale Recht.

Das Interview führte Dirk Schönrock