Verpackungen im Test
Mogelpackungen und andere Tests
Im Januar geht es in die 13. Mogelpackung-Runde: Armin Valet, VZHH
Fotocredit: Karin Gerdes
Kurz nach dem Jahreswechsel steht die nächste „Mogelpackung des Jahres“ an. Denn Verpackungen stehen in der Öffentlichkeit und werden öffentlich bewertet. Mal laut, mal leise. Im schlechten Fall ziehen sie – etwa in Test-Zeitschriften – das ganze Produkt herunter.
Zu den wesentlichen Aufgaben von Verpackungen gehört es, Aufmerksamkeit zu wecken. Und das tun sie auch – allerdings nicht immer zur Freude der Produktanbieter. Denn Verpackungen ziehen auch die Aufmerksamkeit von Produkttestern und Verbraucherschützern auf sich.
In Tests kann die Kritik an Handhabung und Packstoffen auch für inhaltlich einwandfreie Produkte eine Abwertung in der Gesamtnote bedeuten. Der Negativpreis „Mogelpackung des Jahres“ führt jedes Jahr im Januar gleich zu breiter Berichterstattung in den Publikumsmedien – und auch auf Packreport.de.
Der Preis ist die mit Abstand öffentlichkeitswirksamste Verpackungskritik. Im Januar folgt die 13. Auflage. Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH), die die „Mogelpackung“ seit 2015 ausschreibt, beruft sich auf die klagende Öffentlichkeit. „Der Preis ist nicht am Schreibtisch entstanden“, sagt Armin Valet, der in Hamburg die Abteilung „Lebensmittel und Ernährung“ leitet und seit Anfang an dabei ist. „Uns erreichen rund um Verpackungen pro Jahr 2.000 bis 3.000 Beschwerden von Verbrauchern. Das zeigt, dass die Menschen verärgert sind.“
Seit 2005 macht die VZHH eingehende Beschwerden in einer Liste öffentlich, inzwischen kürt sie die „Mogelpackung des Monats“. Im September etwa ging es um „Romy Schokolade“ von Hosta: „Niedrigerer Verkaufspreis, aber trotzdem teurer“, so die Schlagzeile, weil die Füllmenge überproportional gesunken sei. Während der Monatspreis ohne viel Tamtam auf der VZHH-Website veröffentlicht wird, schreibt die VZHH für die „Mogelpackung des Jahres“ eine öffentliche Online-Abstimmung aus. 2024 und 2025 kamen jeweils deutlich mehr als 30.000 Stimmen zusammen. Zum Ergebnis gibt es dann eine ausführliche Pressemitteilung.
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Dabei geht es nicht um die Verpackungen an sich, sondern um das Verhältnis von Füllmenge und Preis. Im Zentrum der „relativen Mogelpackung“ steht oft der Vorwurf, die Packung sei unverändert geblieben, die Füllmenge aber bei gleichem oder gar höherem Preis gesunken, und das sei mangels Hinweisen nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Auch Fälle von vergrößerten Packungen bei weniger Inhalt hat die VZHH dokumentiert.
Die Verbraucherzentrale sieht in solchen Fällen eine Irreführung der Kundschaft – und hat damit bereits zweimal vor Gericht Recht bekommen (siehe Textkasten). Dabei ging es nicht um „absolte Mogelpackungen“, die größere Füllmengen vortäuschen und durch das Eihgesetz verboten sind. Sondern um „relative Mogelpackungen“: Verbraucher gehen nach einer Füllmengenänderng aufgrund der gewohnten Optik von der ursprünglichen Menge aus.
Im Februar 2024 entschied das Landgericht Hamburg nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg – zusammengefasst –, Upfield Deutschland dürfe die Füllmenge des Streichfetts „Sanella“ zwar von 500 auf 400 Gramm reduzieren, und 400 Gramm in derselben Packung seien auch nicht per se eine Irreführung. Das Unternehmen müsse aber drei Monate lang deutlich sichtbar auf die geringere Füllmenge hinweisen. Denn: „Die auf der Produktseite angegebene Füllmenge wird dem situationsadäquat aufmerksamen Durchschnittsverbraucher vielfach entgehen“, so das Gericht im Urteil (Az. 406 HKO 121/22, rechtskräftig). „Er wird vielmehr regelmäßig auf Grund des übereinstimmenden Erscheinungsbildes der Verpackungen davon ausgehen, ein auch hinsichtlich der Füllmenge unverändertes Produkt zu erwerben“.
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Die Mogelpackung-Urteile
Das Landgericht Bremen argumentierte im April 2024 ganz ähnlich, ebenfalls nach Klage der VZHH: Mondelez Deutschland dürfe die Füllmenge der „Milka“-Schokolade zwar von 100 auf 90 Gramm senken, müsse aber „deutlich, verständlich und wahrnehmbar“ auf die geringere Menge hinweisen, und zwar vier Monate lang. Denn Verbraucher „gehen aufgrund der (abgesehen von der Grammatur) unveränderten Verpackung des Produkts davon aus, nach wie vor die ihnen bekannte 100 g Schokolade zu erwerben“, so das Urteil (Az. 12 O 118/25, nicht rechtskräftig). „Sie wollen also keine Produkte miteinander vergleichen, sondern das ihnen bekannte Produkt zu den bekannten Konditionen kaufen.“
Das Bremer Gericht stellte eine „relative Mogelpackung“ fest: Die Gewichtsreduzierung an sich gehe in Ordnung, die Täuschung ergebe sich allein aus dem Vergleich mit dem früheren Produkt.
Beide Gerichte haben nicht die die Reduzierung der Füllmengen kritisiert, sondern die fehlenden Hinweise darauf. Daraus folgt: Würden die Anbieter die Änderungen offen mitteilen, wäre rechtlich alles in Butter, und die VZHH hätte keinen Grund zu klagen – worüber sie froh wäre: „Das nimmt eine Menge Zeit in Anspruch“, sagt Armin Valet.
Er erkennt auch an, dass die Anbieter in einer gewissen Zwickmühle stecken: Letztlich bestimme der Handel der Preise, und dort sei es nun einmal wichtig, dass bestimmte Schwellen nicht überschritten werden. „50 Cent Preiserhöhungen gehen oft nicht, weil der neue Preis nicht mehr ins Preisgefüge passt.“ Also werde die Füllmenge geändert, aber zu oft eben nicht transparent. Versteckte Preiserhöhungen gebe es im Übrigen „quer durch den Supermarkt“, aber vor allem bei Genussmitteln und Süßigkeiten.
„Ich denke immer, das Thema müsste mal durch sein“, sagt Valet. Er beobachtet durchaus große Hersteller, die Füllmengenänderungen relativ eindeutig auf die Packungen schreiben, was er als Erfolg der VZHH-Arbeit verbucht. „Es ist aber immer noch große Verärgerung zu spüren.“

Rubrik „Diese Verpackungen nerven“ in Heft 10/26 der Zeitschrift „Stiftung Warentest“.
Fotocredit: Stiftung Warentest
Dass die europäische Verpackungsverordnung PPWR mit ihrem Minimierungsgebot daran etwas ändert, erwartet er zunächst nicht. Erstens sei es bis zur Umsetzung der Vorgabe 2030 „noch ein weiter Weg“. Zweitens verweist er auf die Preisangabenverordnung und ihre Regelung zu Rabatten: „Das ist in meinen Augen klar und deutlich geregelt – aber es sind dazu einige Verfahren anhängig, weil der Handel das anders sieht.“ Er bleibt also skeptisch: „Wir werden sehen, was dabei herauskommt.“
Fest steht, dass die VZHH den Negativpreis fortführt, solange ihr Meldeportal brummt. Valet: „Eine der wichtigsten Motivationen ist, dass wir so viele Beschwerden bekommen.“
„Das nervt“
Von Beschwerden über zu große Verpackungen weiß auch die Stiftung Warentest zu berichten: In der Redaktion melden sich genug Leserinnen und Leser, um in jedem Heft der Zeitschrift „Stiftung Warentest“ (früher: „Test“) Tüten, Trays und Schachteln in den Senkel zu stellen, Überschrift: „Diese Verpackungen nerven“. Die Redaktion spricht dabei nicht von „Mogel-“, sondern oft von „Müllverpackungen“.
„Müllverpackungen sind nach wie vor ein Dauerbrenner“, sagt Janine Schlenker, Projektleiterin im Team Ernährung, Kosmetik und Gesundheit der Stiftung. „Gerade in der jüngsten Zeit, da die Preise steigen.“ Die Produktanbieter brächten mit technisch bedingten Füllhöhen und Produktschutz zwar teils nachvollziehbare Argumente, „aber es nervt die Verbraucher“.
Sieht sich die Stiftung da nicht ein bisschen in Konkurrenz zur Verbraucherzentrale Hamburg? „Nein“, sagt Schlenker. „Es ist genug für alle da.“ Sie geht ja auch einen Schritt weiter: Der Anteil des Verpackungsmaterials am Gesamtgewicht eines Produkts ist regelmäßig Bewertungskriterium in den Produkttests der Stiftung.
Produkttests: Blick auf die Verpackungen selbst
Anders als die VZHH – und die von ihr erstrittenen Gerichtsurteile – bewerten die Stiftung Warentest wie auch die Zeitschrift „Öko-Test“ nicht nur die Frage des vermuteten und tatsächlichen Inhalts, sondern die Packungen selbst. Wenn auch mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
So legt die Stiftung Warentest seit jeher viel Wert auf die Handhabung: Lassen sich Verpackungen leicht öffnen, die Produkte sich einfach und vollständig entnehmen? Besteht eine Originalitätssicherung, gibt es Hinweise zur Entsorgung des Materials? Für Lebensmittel und Kosmetika fließen die Antworten der Labore und der Probanden auf diese Fragen meist mit fünf bis zehn Prozent in das Gesamturteil ein.
Seit 2021 schaut sich die Stiftung bei bestimmten Produkten auch die Recyclingfähigkeit der Verpackungen an. Das habe mit Smoothies begonnen, sagt Janine Schlenker, und gehöre mittlerweile zum Testprogramm für Shampoo, Zahnpasta, Mundspülungen, Chips und Hundefutter. Inklusive Recyclingfähigkeit macht die Verpackungsbewertung zehn bis 15 Prozent vom Gesamturteil aus.

Janine Schlenker, Stiftung Warentest.
Fotocredit: Stiftung Warentest
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"Es ist genug für alle da."
Janine Schlenker, Stiftung Warentest, zur Frage, ob ihre Müllpackungs-Rubrik in Konkurrenz zur „Mogelpackung des Monats“ stehe
Für die Prüfung vergibt die Stiftung Aufträge an Labore, die nach den Vorgaben einer anderen Stiftung arbeiten: dem Mindeststandard der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Allerdings mit einer Abkürzung: Soweit Verpackungen baugleich sind, nehme die Stiftung Warentest Gruppenbewertungen vor, sagt Schlenker. Das funktioniere etwa für Hundefutterdosen oder Aluminiumschalen, nicht aber für Pouches.
Mit Abzügen bestraft wird zum Beispiel alles, was die Mitwirkung der Käufer erfordert, wie die Trennung einer farbigen Hülle (eines Sleeves) von der ansonsten grauen Flasche oder so genannte 3-K-Becher aus drei Komponenten.
Insgesamt aber sei die Bewertung von Verpackungen manchmal von Zielkonflikten geprägt: Gute Recyclingfähigkeit bedeute nicht immer gute Handhabbarkeit, leichter Kunststoff stehe gegen schweres Glas. „Das ist von Test zu Test ein Balanceakt“, sagt Schlenker. Auch Individualflaschen aus dem Nachbarort versus Poolflaschen aus dem bundesweiten Pool zu bewerten sei nicht immer einfach, da die tatsächlich zurückgelegten Entfernungen nicht ermittelbar seien.
Öko-Test bewertet die Handhabung von Verpackungen nicht, dafür legt die Zeitschrift großen Wert auf ihre Zusammensetzung – „auf das Stoffliche“, wie Christine Throl sagt, eine der Projektleiterinnen im Testressort.
Der Furor der Anfangsjahre ist dabei einer differenzierteren Betrachtung gewichen. So betrachtet die Redaktion PVC und andere chlorierte Verbindungen unverändert als kritikwürdig, sie führen aber schon längst nicht mehr direkt zur Abwertung des Gesamtprodukts um eine Note. Stattdessen bilden sie eins von mehreren Kriterien für das Teil-Testergebnis „Weitere Mängel“, und ein Produkt mit PVC im Dichtungsring des Deckels kann trotzdem insgesamt „sehr gut“ abschneiden. Ähnliches gilt für Umkartons, die „Öko-Test“ als überflüssig betrachtet. Taucht allerdings beides im selben Produkt auf, wären das zwei „Weitere Mängel“ und hätte Auswirkungen auf die Gesamtnote.

Blick aufs Stoffliche: Christine Throl, „Öko-Test“.
Fotocredit: Anja Waegele
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"Die Anbieter sind, was etwa die Verwendung von Rezyklaten angeht, selbst oft weiter als die PPWR."
Christine Throl, „Öko-Test“
Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen prüft „Öko-Test“ nicht. Das Blatt habe geprüft, ob das als Kriterium in Frage komme, es sei derzeit aber zu aufwändig, Untersuchungen nach dem Mindeststandard der ZSVR in Produkttests umzusetzen, sagt Christine Throl – noch ein klarer Unterschied zur Stiftung Warentest.
Eins aber verbindet beide Test-Zeitschriften: Sie erheben den Anteil von Rezyklaten zum Kriterium. Und stehen beide vor demselben Problem: Im Labor überprüfen ließen sich die Anteile nicht, sagen Janine Schlenker und Christine Throl fast wortgleich. Beide Zeitschriften lassen sich daher von den Anbietern der getesteten Produkte die Rezyklatanteile belegen.
Die Stiftung Warentest belohnt Rezyklat in PET-Verpackungen mit einer Aufwertung. Einweg-PET-Packungen ohne Rezyklat erhalten die Note „austreichend“, zu lesen als „okay, aber es geht besser“. Mehrweg und eben Rezyklatanteile verbessern die Note.
„Öko-Test“ hat im Test Wohlfühl-Duschgele in Heft 9/2026 die Ansprüche klar formuliert: Nicht einmal ein Drittel der getesteten Produkte komme „auf den von uns geforderten Mindestanteil von 30 Prozent Post-Consumer-Rezyklat und kann uns das auch mit Bezug zur getesteten Charge nachweisen“, schreibt die Redaktion. „Unter den vorbildlichen Produkten hält eine Wohlfühl-Dusche mit 75 Prozent Recycling-Plastik den Rekord. Klar ist: Umweltfreundlichere Verpackungen sind durchaus möglich.“
Für Aluminiumdosen fordert das Blatt ebenfalls mindestens 30 Prozent recyceltes Material, zum Beispiel im Test Haarsprays im „Ratgeber Kosmetik“ vom Juni 2026. In PET-Flaschen für Mineralwasser erwartet die Redaktion sogar mindestens 65 Prozent. Wird kein Rezyklat verwendet oder kann die Verwendung nicht nachgewiesen werden, gilt das als „Weiterer Mangel“.
Und noch etwas haben beide Zeitschriften gemeinsam: Sie sind gelegentlich strenger als Gesetze, Verordnungen und Normen. Das beschwört aber – zumindest für Verpackungen – bisher kaum Konflikte herauf.
So hat die Stiftung Warentest Hinweise zur korrekten Entsorgung von Verpackungen zum Kriterium erhoben, obwohl es nicht vorgeschrieben ist. „Dass beschichtete Pappe in die Papiertonne kann, wenn die Beschichtung weniger als fünf Prozent ausmacht, das weiß doch niemand“, sagt Schlenker. „Der Grüne Punkt oder das Tidy-Man-Logo reichen da nicht.“ Der Handel und viele Anbieter hätten inzwischen reagiert und druckten immer öfter Entsorgungshinweise auf ihre Verpackungen.
Auch „Öko-Test“ sieht in Sachen Verpackungen „überhaupt keinen Streitpunkt“. Eher umgekehrt: „Die Anbieter sind, was etwa die Verwendung von Rezyklaten angeht, selbst oft weiter als die PPWR“, sagt Christine Throl. Und nennt, nach der Entwicklung der Verpackungen über die Jahre gefragt, genau das als Trend: mehr Rezyklateinsatz, dazu mehr Nachfüllkonzepte.
Die Stiftung Warentest hat derweil eine Idee für einen neuen Test: „Wir überlegen, die Handhabungs-Kriterien um Aspejkte der Barrierefreiheit zu erweitern“, sagt Janine Schlenker: Wie gut lassen sich Verpackungen für Menschen mit verschiedenen Enschränkungen benutzen? Aber auch das ist nicht einfach: „Wir prüfen noch, inwieweit sich das umsetzten lässt.“ Offenlegung: Der Autor war 1994–2001 Redakteur bei „Öko-Test“.
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Siegelklarheit: Es geht (noch) nicht um Verpackung
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betreut seit Ende 2025 das Portal „Siegelklarheit“. Im Mittelpunkt stehen Nachhaltigkeitssiegel, die entweder detailliert nach ihrer Glaubwürdigkeit, Sozialverträglichkeit und Umweltverträglichkeit oder anhand eines Schnellchecks bewertet werden. Der Schnellcheck ist die Grundlage für die Detailbewertung und orientiert sich laut Verbraucherzentrale an der Empco-Richtlinie, also der EU-Vorgabe zu Nachhaltigkeitsaussagen.
Von den 92 auf der Website gelisteten Siegeln tragen allerdings 32 keine Bewertung, darunter auch alle Verpackungssiegel: von Frosch („100 % Recyclat/recycelbar“), Lidl („Ressourcen schonen – verantwortlich verpackt“), Rewe („70 % recyceltes Papier“ / „Bis zu 80 % recyceltes Plastik“), Rossmann („Hergestellt aus 100 % recyceltem Plastik“) und Edeka („Umweltbewusst verpackt – hochgradig recyclingfähig“).
Diese Siegel seien eigentlich keine, so die Verbraucherzentrale, sie spricht von „siegel-ähnlichen Zeichen oder Eigenmarken“. Selbst kreierte Zeichen wirkten zwar offiziell, es fehle aber oft die Ergänzung durch ein unabhängiges Siegel. „Im besten Fall legt das Unternehmen offen, welche Anforderungen hinter dem eigenen Zeichen stecken – eine unabhängige Kontrolle fehlt aber in der Regel“, so die Website.
„Bei Verpackungszeichen ist eine Bewertung nach unserer Methodik aktuell nicht in allen Fällen sinnvoll möglich“, sagt Stefanie Fella vom Projekt Siegelklarheit. „Bei diesen Zeichen beschränken wir uns daher auf die Einordnung und Information.“ Fortlassen sei aber keine Option, weil Verbraucher nun einmal darauf stießen. Also begründet die Website ausführlich, warum sie hier nicht bewertet und dass etwa die Angabe „50 Prozent recyceltes Plastik“ auf Getränkeflaschen unklar lasse, ob Produktionsabfälle oder Post-Consumer-Rezyklat gemeint sei.
Daran werde sich zunächst nichts ändern: Aktuell liege der Fokus darauf, Lebensmittelsiegel auf das Portal zu bringen und zu bewerten, sagt Fella. „Es geht erst einmal noch nicht um Verpackungen.“
Der Autor: Stefan Becker
