Verpackungsverordnung

«Eine sehr ambitionierte Vorgabe»

Eine Sammelstelle für PET-Flaschen. Bild: Imago/Geisser

Die «Verordnung über Verpackungen» gibt den Herstellern und Händlern für die nächsten Jahre gewaltige Aufgaben auf. Recypac wird als Branchenlösung im Mittelpunkt stehen und verspricht die notwendigen Anstrengungen. Die Parallelen zur PPWR sind gewollt

Es ist kein Zufall, dass der Schweizer Bundesrat die neue Verordnung über Verpackungen (VerpV) im Sommer 2026 auf den Weg gebracht hat. Und auch nicht, dass wesentliche Elemente – vom Minimierungsgebot bis zu Rezyklatanteilen – der europäischen Verpackungsverordnung PPWR gleichen.

Der Bundesrat habe die VerpV bewusst an die PPWR angeglichen, schreibt Martin Rothermel, Partner der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Taylor Wessing, in einer ausführlichen Analyse. Die Vorschrift übernehme das Prinzip der Herstellerverantwortung und die Quotenlogik, nicht aber den produktrechtlichen Kern.

Zum Beispiel fänden sich in ihr kein explizites PFAS-Verbot, keine Leistungsklassen der Recyclingfähigkeit und keine Rezyklat-Zielquoten. Diese produktrechtlichen Pflichten seien für Schweizer Unternehmen mit EU-Absatz denn auch «die eigentliche Zusatzlast». Denn: «Wer die PPWR erfüllt, erfüllt die VerpV der Sache nach weitgehend mit – aber nicht umgekehrt.»

Warum ist der Vergleich mit der PPWR so wichtig – und warum befasst sich ausgerechnet eine deutsche Anwaltskanzlei auf zwölf eng beschriebenen Seiten mit der VerpV? Weil gerade durch die Angleichung an die PPWR der freie Warenverkehr zwischen der EU und der Schweiz gesichert sei, schreibt die Kanzlei. Denn die VerpV sei ausdrücklich dem so genannte Cassis-de-Dijon-Prinzip unterworfen: Was in einem Staat rechtmässig in Verkehr ist, darf grundsätzlich auch im anderen verkauft werden.

Anders gesagt: Die Schweiz hat es geschafft, auf zwölf Seiten und ein paar Zeilen ein umfassendes Regelwerk aufzustellen, das vollkommen unabhängig von den 124 Seiten der PPWR funktioniert und gleichzeitig den freien Warenverkehr mit den PPWR-Ländern offenhält.

Die VerpV findet denn auch die Zustimmung des Schweizer Verpackungsinstituts. «Wir stehen hinter dieser Verordnung», sagte Geschäftsführer Andreas Zopfi während eines Webinars zum Thema. Andreas Brunner, stellvertretender Geschäftsführer der Branchenlösung Recypac, lobte: «Damit gibt es erstmals national einheitliche Rahmenbedingungen für die Sammlung von Plastikverpackungen und Getränkekartons.»

Gleichzeitig stellt die Verordnung Hersteller, Inverkehrbringer und den Handel vor ein gewaltiges Stück Arbeit. Denn während es für PET-Flaschen, Getränkeglas, Papier, Karton und Aluminium etablierte Sammel- und Verwertungssysteme gibt, «werden Verpackungen aus Kunststoff in der Schweiz bisher nicht flächendeckend separat gesammelt und stofflich verwertet», wie es im «Erläuternden Bericht» des Bundesamts für Umwelt zur VerpV heisst.

Mit anderen Worten: Es ist noch ein langer Weg hin zur Kreislaufwirtschaft. Für Hersteller gilt, dass Verpackungen bis 2030 bestimmte Anforderungen wie die Minimierung von Material, Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile erfüllen müssen. Von 2031 an unterliegen Hersteller und Händler einer Rücknahmepflicht, die sie an eine Branchenorganisation delegieren können. Und ab 2032 gelten Verwertungsquoten: für Einweg-Kunststoffverpackungen mindestens 55, für Getränkekartons mindestens 70 Prozent.

Für die Erfüllung dieser Vorgaben wurde der Non-Profit-Verein Recypac gegründet, der seither den Aufbau der Verkaufs-, Sammel- und Verwertungsinfrastruktur betreibt. Brunner hält die Verwertungsziele für «sehr ambitioniert». Gegenwärtig lägen die Sammelmengen noch unter zehn Prozent, wovon gut die Hälfte effektiv verwertet werden könne. Er sieht gleich mehrere Baustellen.

Obwohl das Sammeln anderer Verpackungsmaterialien gut funktioniere, sei zu Kunststoffverpackungen und Getränkekartons in der Bevölkerung noch eine gewisse Zurückhaltung wahrzunehmen. „Daher sind alle aufgerufen, das zu bewerben.» Zudem brauche es perspektivisch verbesserte Technik für Sortierung und Verwertung. Und: «Die Branche muss jetzt mit dem Design for Recycling beginnen. Verpackungen, die nicht oder nur teilweise rezyklierbar sind, müssen wo immer möglich eliminiert werden.» Denn eine Kreislaufwirtschaft funktioniere nur, wenn bereits die Verpackungen explizit aufs Verwerten ausgelegt sind.

«Wir werden uns stark engagieren, um die Sammlung und das Recycling zu fördern und die geforderten Quoten zusammen mit der Branche zu erreichen», verspricht Brunner. «Mit steigenden Sammelmengen wird es auch möglich, Schweizer Material vermehrt in der Schweiz zu verarbeiten.» Recypac stehe bereit, Rücknahme- und Verwertungspflichten für Hersteller, Inverkehrbringer und Händler zu übernehmen. Da mit dem Inkrafttreten der VerpV im Januar 2027 Verpackungen konzessionsfrei gesammelt werden können, also ohne Verträge mit den einzelnen Gemeinden, arbeite das Unternehmen intensiv daran, das Sammelsystem «Recybag» so rasch als möglich flächendeckend auszurollen.

Viel Arbeit, aber Brunner gibt sich demonstrativ optimistisch. Und auch ihm ist sehr daran gelegen, dass die Umsetzung der VerpV und die PPWR sich nicht reiben: «Wir möchten keine Schweizer Insellösungen, sondern Recycling-Prozesse entwickeln, die mit Europa kompatibel sind.»

Obwohl das Sammeln anderer Verpackungsmaterialien gut funktioniere, sei zu Kunststoffverpackungen und Getränkekartons in der Bevölkerung noch eine gewisse Zurückhaltung wahrzunehmen. „Daher sind alle aufgerufen, das zu bewerben.» Zudem brauche es perspektivisch verbesserte Technik für Sortierung und Verwertung. Und: «Die Branche muss jetzt mit dem Design for Recycling beginnen. Verpackungen, die nicht oder nur teilweise rezyklierbar sind, müssen wo immer möglich eliminiert werden.» Denn eine Kreislaufwirtschaft funktioniere nur, wenn bereits die Verpackungen explizit aufs Verwerten ausgelegt sind.

«Wir werden uns stark engagieren, um die Sammlung und das Recycling zu fördern und die geforderten Quoten zusammen mit der Branche zu erreichen», verspricht Brunner. «Mit steigenden Sammelmengen wird es auch möglich, Schweizer Material vermehrt in der Schweiz zu verarbeiten.» Recypac stehe bereit, Rücknahme- und Verwertungspflichten für Hersteller, Inverkehrbringer und Händler zu übernehmen. Da mit dem Inkrafttreten der VerpV im Januar 2027 Verpackungen konzessionsfrei gesammelt werden können, also ohne Verträge mit den einzelnen Gemeinden, arbeite das Unternehmen intensiv daran, das Sammelsystem «Recybag» so rasch als möglich flächendeckend auszurollen.

Viel Arbeit, aber Brunner gibt sich demonstrativ optimistisch. Und auch ihm ist sehr daran gelegen, dass die Umsetzung der VerpV und die PPWR sich nicht reiben: «Wir möchten keine Schweizer Insellösungen, sondern Recycling-Prozesse entwickeln, die mit Europa kompatibel sind.»

Infobox

Was Ecos rät

«Recybags» von Recypac, hier beispielhaft gefüllt. Bild: Recypac

Ecos hat bündig zusammengefasst, was Hersteller, Inverkehrbringer und den Handel jetzt erwartet. Ecos ist eine auf Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Lösungen spezialisierte Unternehmensberatung aus Basel.

Hersteller und Inverkehrbringer:

· Prüfen, welche Verpackungen ab 2030 den neuen Anforderungen an Mindestmass, Rezyklatanteil und Schadstofffreiheit entsprechen. · Datenbasis aufbauen: Ab 2031 gilt die Mitteilungspflicht – wer jetzt mit der Erfassung beginnt, vermeidet Zeitdruck. · Rücknahmepflicht klären: Eigenständige Lösung oder Delegation an eine Branchenorganisation wie Recypac?

Handel:

· Glasverpackungen im Sortiment identifizieren, die ab 2028 unter die erweiterte VEG fallen. · Sammelinfrastruktur prüfen und ggf. ausbauen – die Verwertungsquoten ab 2032 sind nur erreichbar, wenn die Sammlung funktioniert. · Branchenlösungen aktiv unterstützen: Die Quoten gelten für alle, die Infrastruktur muss gemeinsam getragen werden.

Der Verordnungstext

Die Verordnung über Verpackungen tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und ersetzt die bisherige Getränkeverpackungsverordnung (VGV) aus dem Jahr 2000. Der Text ist zu finden unter www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2026/358/de.

Der Autor: Stefan Becker